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Anmeldung Faschingszug

Anmeldung zum Faschingszug in Frammersbach

am 14.02.2026, 14:30 Uhr

 

Liebe/r Zugteilnehmer/in, 

für jede Zugnummer bzw. Fußgruppe ist eine volljährige Person als Verantwortliche/r zu benennen, der während dem Zug für die ordnungsgemäße Teilnahme seiner Gruppe zu sorgen hat und als Ansprechpartner für die FG Frammersbach zur Verfügung steht. 

 

Zeiten und evtl. Änderungen werden auf unserer Homepage, auf Instagram/Facebook und/oder im Anzeigenblatt Frammersbach angegeben. 

Auflagen

  1. Benennung eines volljährigen Verantwortlichen, der für die Dauer der Veranstaltung anwesend und nüchtern sein muss (Name und vollständige Adresse sowie telefonische Erreichbarkeit auf der Vorderseite eintragen). Er hat die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überwachen und ist für die Sicherheit auf dem Faschingswagen verantwortlich. 

     

  2. Die Beförderung von Personen auf Ladeflächen der Lastkraftwagen und Anhängern wird nur für die Dauer des Zuges gestattet. Bei der An- oder Abfahrt ist das Befördern von Personen auf Lastkraftwagen und Anhängern verboten! 

     

  3. Alle am Umzug teilnehmenden Kraftfahrzeuge bzw. Züge und Gespanne müssen zugelassen sein sowie der StVZO/FzV entsprechen und dürfen insbesondere folgende Abmessungen nicht überschreiten: Länge 18,00 m, Breite 3,00 m, Höhe 4,00 m. 

     

  4. Die Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. 

     

  5. Für den Einsatz der Fahrzeuge im Rahmen des Umzuges (einschließlich Personenbeförderung) muss ausreichender Versicherungsschutz bestehen. Fahrzeuge mit Roten bzw. Kurzzeitkennzeichen (§ 16 Abs. 1 FzV) sind unzulässig. Wir empfehlen den Versicherungsschutz für Brauchtumsveranstaltungen mit der Kfz-Versicherung für die Fahrten mit dem Faschingswagen sicherzustellen 
    (Risikoerhöhung). 

     

  6. Alle Fahrer von Umzugswägen müssen im Besitz der jeweils gültigen Fahrerlaubnis sein. 

     

  7. Es wird sichergestellt, dass

    - durch die am Fahrzeug angebrachten Aufbauten die Sichtverhältnisse für den Fahrzeugführer und die Lenkfähigkeit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. 

    - die beförderten Personen durch ein Geländer von ausreichender Höhe (mind. 90 cm) und Stärke gegen ein Herabstürzen gesichert sind. 

    - das Gesamtgewicht durch angebrachte Aufbauten und die auf dem Fahrzeug befindlichen Personen nicht überschritten wird.

     

  8. Auf jedem Wagen ist ein Behälter für Müll mitzuführen (Pappkarton/ Müllsack)

 
 
 
 
 
 
 
 
Wagen oder Fußgruppe?* 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Datenschutz* 
 

Sicherheitsabfrage

 
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